Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Energiebedarfsberechnung bei Wohnungsbau

In Deutschland wird bereits seit 1977 jedes Gebäude nach einem gesetzlich vorgegebenen Standart geplant und errichtet. Die erste Wärmeschutzverordnung wurde aufgrund der damaligen Ölkrise beschlossen und sollte durch bauliche Maßnahmen den Energieverbrauch senken.
Seit 2002 ist die Energieeisparverordnung inkraft getreten und somit werden nicht mehr nur die Gebäudehülle klassifiziert sondern auch die Art der Energiequelle um das Gebäude zu beheizen. Der Fachmann spricht hier von der Billanzierung. Denn wenn die Aussenbauteile energetisch schlechter geplant werden kann das durch regenerative Energiequellen und hocheffizenten Heizungssystemen ausgeglichen werden und umgekehrt.
Ich berate Sie sehr gerne bei Ihrem Vorhaben.
Dies gilt nicht nur für Neubauten sondern speziell bei Bestandsgebäuden, wenn Sie dieses energetisch Sanieren möchten, macht eine Energiebedarfsberechnung auch wirklich Sinn.

der Energieausweis

Der Energieausweis gibt zwei grundlegent unterschiedliche Berechnungen vor.
Einmal ist der durch eine Energiebedarfsberechnung zu ermitteln. Dabei wird wie oben beschrieben das Gebäude baukörperlich und anlagentechnisch betrachtet und der theortische Energiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche berechnet.
Der andere Energieausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 zusammenhängenden Jahre aus (Energie-Verbrauchsnachweis). Dabei muss noch berücksichtigt werden, ob es in diesem Zeitraum etwaige Leerstände gab oder besondere Umstände herschten.
Nun schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Verbrauchsnachweis nur für Gebäude verwendet werden darf, wenn mehr als 4 getrennte Einheiten (Wohnungen) vorhanden sind. Somit sind Einfamilienhäuser immer nach der Energieberarfsberechnung zu ermitteln. Das selbe gilt für den Nicht-Wohnungsbau.

Energiebedarfsberechnung bei Nicht-Wohnungsbau

Zum Bereich des Nicht-Wohnungsbaus zählt wie der Name schon sagt, im Prinzip alle Gebäude, die nicht dem Wohnungszweck dienen. Darunter zählen Büro - und Gewerbebau, Verwaltungsbau,  Beherbergungsbau bis hin zu Industriebau.
Wichtigstes Kriterium für die Notwendigkeit einer Energiebedarfsberechnung ist immer, dass dem Gebäude Energie zum Beheizen oder zum Kühlen zugeführt wird.
Im Nicht-Wohnungsbau gibt der Gesetzgeber eine wesentlich detailiertere Ermittlung des Energiebedarfes vor. So werden zu den Aussen-Hüllflächen auch im Gebäude unterschiedliche Nutzungsbereiche getrennt voneinander bewertet. Darin werden interne Energiequellen mit berücksichtigt wie Belichtung, PC-Arbeitsplätze, etc.
Der Fachmann spricht hierbei vom Zonenmodell, in dem bis zu 32 verschieden Nutzungsbereiche ermittelt werden. Ich berechne diese Gebäude nach der DIN 18599 Teil 1 bis 10, natürlich Softwareunterstützt.
(von Hand wie noch bei der Wärmeschutzverordnung 1977 möglich, ist eine heutige Energieberechnung nicht mehr vorstellbar. )